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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bereitstellen von Gesetzeskommentaren gegenüber Führungskräften | 4 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 768785 | ||
Datum | 29.07.2013 21:37 MSG-Nr: [ 768785 ] | 1801 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Weitere Frage wäre, wie es mit dem Bezug der "Brandhilfe" in RLP aussieht: Welche Kommune stellt die allen Führungskräften (oder genauer: Teileinheiten, Ortswehren) zur Verfügung?Bei uns bekommt die jeder örtliche Wehrführer. Und 4-5 Seiten pro Ausgabe sind ja wirklich lesenswert ;-) (Aktuell: Rauchmelderalarme und Türöffnungen, vorherige Ausgaben einige klasse Aufarbeitungen des Themas "Rauswurf"...) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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