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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBereitstellen von Gesetzeskommentaren gegenüber Führungskräften4 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz768768
Datum29.07.2013 19:00      MSG-Nr: [ 768768 ]2263 x gelesen

Hallo,

gute Frage, ich beziehe die Kommentierung des LBKG (3 Ordner des Neckar-Verlags inkl. Updates) selbst auf eigene Rechnung, da ich sie eigentlich für einen Wehrführer als unverzichtbar halte.

Weitere Frage wäre, wie es mit dem Bezug der "Brandhilfe" in RLP aussieht: Welche Kommune stellt die allen Führungskräften (oder genauer: Teileinheiten, Ortswehren) zur Verfügung?

Gruß,
Michael

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