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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Bayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer | 60 Beiträge | ||
| Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 768631 | ||
| Datum | 26.07.2013 22:09 MSG-Nr: [ 768631 ] | 11302 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas K. Hierbei das Zusatzschild gegen das "Außer Feuerwehr" ausgetauscht und fertig ist es. Ach Andreas, wenn das man so einfach wäre. Leider ist im Prospekt des Schilderwaldes vorgegeben, was auf dem Zusatzschild zu stehen hat. Steht das nicht im Katalog, gibt es findige Anwälte, die das bei einem Strafmandat beanstanden und damit das ganze Halteverbot hinfällig machen. Manche Städte sind da resitent gegen und stellen ungültige Schilder trotzdem auf (bekannt sind u.a. Berlin und Leipzig). Eine ganze Heerschar von Anwälten lebt da ganz gut von. Aber trotzdem scheinen noch immer mehr die Strafe zu zahlen, so das es sich lohnt. Gruß Heinrich | ||||
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