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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Bayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer | 60 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 768580 | ||
| Datum | 26.07.2013 11:41 MSG-Nr: [ 768580 ] | 11631 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas K. Doch. Genauso. Da gibt es die schöne Kombination aus Halteverbot und Zusatzschild "Außer Anwohnerparkausweis Nr. xx". Habe ich schon sehr oft gesehen. Und klappt doch nicht. Genauso wie das mit dem Zusatz Parkausweis... Sperrkreis mit Zusatz "Einsatzfahrzeuge frei"... Da muss sehr oft sehr viel los sein im Feuerwehrhaus... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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