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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer60 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen768580
Datum26.07.2013 11:41      MSG-Nr: [ 768580 ]11631 x gelesen

Geschrieben von Andreas K.Doch. Genauso. Da gibt es die schöne Kombination aus Halteverbot und Zusatzschild "Außer Anwohnerparkausweis Nr. xx". Habe ich schon sehr oft gesehen.
Hierbei das Zusatzschild gegen das "Außer Feuerwehr" ausgetauscht und fertig ist es.


Und klappt doch nicht.
Genauso wie das mit dem Zusatz Parkausweis...
Sperrkreis mit Zusatz "Einsatzfahrzeuge frei"...
Da muss sehr oft sehr viel los sein im Feuerwehrhaus...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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