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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Bayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer | 60 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 768568 | ||
| Datum | 26.07.2013 09:34 MSG-Nr: [ 768568 ] | 11851 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian S. Mit einem Anwohnerparkausweis wirst du dein Auto kaum im Parkverbot, Halteverbot oder ähnlichem abstellen, oder? Doch. Genauso. Da gibt es die schöne Kombination aus Halteverbot und Zusatzschild "Außer Anwohnerparkausweis Nr. xx". Habe ich schon sehr oft gesehen. Hierbei das Zusatzschild gegen das "Außer Feuerwehr" ausgetauscht und fertig ist es. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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