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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Bayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer | 60 Beiträge | ||
| Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 768566 | ||
| Datum | 26.07.2013 09:32 MSG-Nr: [ 768566 ] | 12013 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian S. Äpfel und Birnen sind bekannt? Ja, danke der Nachfrage. Geschrieben von Christian S. Mit einem Anwohnerparkausweis wirst du dein Auto kaum im Parkverbot, Halteverbot oder ähnlichem abstellen, oder? Doch, siehe hier Analog dem Anwohnerausweis könnte das Parkverbotsschild auch mit einem entsprechenden Zusatz für Einsatzkräfte versehen werden... Geschrieben von Christian S. Leute geht nicht immer von euren Friede-Freude-Eierkuchen Verhältnissen aus die man so ähnlich in der Wallachei hinter den Karpaten findet. Ok, ich akzeptiere, dass du am Ort mit der schlimmsten Parksituation der Welt lebst. Grüße Magnus
Geändert von Magnus H. [26.07.13 09:38] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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