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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Bayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer | 60 Beiträge | ||
| Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 768498 | ||
| Datum | 25.07.2013 16:32 MSG-Nr: [ 768498 ] | 13071 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix H. Viele Gerichte, die Feuerwehrleute auf dem Weg zur Feuerwache verurteilen (wegen überhöhter Geschwindigkeit, fahren in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung, etc.), nehmen folgendes als Grundlage: Ich bitte hier um eine Quelle. Ansonsten hat man m.M.n. etwas verkehrt gemacht, wenn man anderen Verkehrsteilnehmern ggü. mitteilen muss, warum man "anders" handelt. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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