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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Bayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer | 60 Beiträge | ||
| Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 768496 | ||
| Datum | 25.07.2013 16:19 MSG-Nr: [ 768496 ] | 12989 x gelesen | ||
Nene, ich weiß schon, was mit den Paragraphen gemeint ist. Was ich ausdrücken wollte ist folgendes: Viele Gerichte, die Feuerwehrleute auf dem Weg zur Feuerwache verurteilen (wegen überhöhter Geschwindigkeit, fahren in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung, etc.), nehmen folgendes als Grundlage: Der Fahrer konnte, weil er im Privat-PKW unterwegs war, seine Sonderrechte nicht kenntlich machen. Daraus folgt dann eben die Verurteilung. Deshalb könnte man eventuell einen Dachaufsetzer als "Kenntlichmachung" ansehen (hängt natürlich auch wieder vom Richter ab, ich weiß). "Wild mit dem Wegerecht durcheinander gewürfelt" habe ich nur insofern, dass ich versucht habe darzustellen, inwieweit die Sondersignalanlage dem Sonderrecht dienlich ist (nämlich rein rechtlich gar nicht). Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | ||||
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