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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Bayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer | 60 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 768495 | ||
| Datum | 25.07.2013 16:11 MSG-Nr: [ 768495 ] | 13092 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix H. Parkproblematik einerseits, andererseits die berühmten Sonderrechte (und ja, ich kenne die einschlägigen Urteile!). Du liest dir nochmals §35 und §38 durch, denkst über Sonderrecht und Wegerecht nach und überdenkst dann nochmals deinen Beitrag. Auch wenn ich aus einer Wehr komme wo jeder dienstlich einen Dachaufsetzer bekommt, Sonderrechte hast du auch ohne alles. Du hast das aber wild mit Wegerecht durcheinander gewürfelt. Tipp: § lesen und/oder Forumssuche benutzen. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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