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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer60 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern768495
Datum25.07.2013 16:11      MSG-Nr: [ 768495 ]13092 x gelesen

Geschrieben von Felix H.Parkproblematik einerseits, andererseits die berühmten Sonderrechte (und ja, ich kenne die einschlägigen Urteile!).
Großes Problem ja oft: Keine Möglichkeit der Kenntlichmachung den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Der Dachaufsetzer sollte eigentlich so eine Kenntlichmachung sein. Denn dazu braucht es auf keinen Fall eine volle SoSi-Anlage, die ist ja "nur" fürs Wegerecht da. Auch die blaue RKL dient nicht der Kenntlichmachung von Sonderrechten. Somit haben Feuerwehrfahrzeuge streng genommen das gleiche Problem wie jedes Privatfahrzeug auch. Unterschied: Sie sind rot und blinken eben meistens blau. Aber rein nach Gesetz gibt es überhaupt keine vorgeschriebene Kenntlichmachung.
Ich selbst würde trotzdem nie auf dem Weg zum Feuerwehrhaus Sonderrechte in Anspruch nehmen, kenne aber genug Leute, die das gerne würden.


Du liest dir nochmals §35 und §38 durch, denkst über Sonderrecht und Wegerecht nach und überdenkst dann nochmals deinen Beitrag.
Auch wenn ich aus einer Wehr komme wo jeder dienstlich einen Dachaufsetzer bekommt, Sonderrechte hast du auch ohne alles. Du hast das aber wild mit Wegerecht durcheinander gewürfelt.

Tipp: § lesen und/oder Forumssuche benutzen.


Gruß
CS




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