| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Bayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer | 60 Beiträge | ||
| Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 768494 | ||
| Datum | 25.07.2013 16:07 MSG-Nr: [ 768494 ] | 13172 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas K. Andere Frage, wozu soll man sein Fahrzeug mit einem Dachaufsetzer kennzeichnen? Parkproblematik einerseits, andererseits die berühmten Sonderrechte (und ja, ich kenne die einschlägigen Urteile!). Großes Problem ja oft: Keine Möglichkeit der Kenntlichmachung den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Der Dachaufsetzer sollte eigentlich so eine Kenntlichmachung sein. Denn dazu braucht es auf keinen Fall eine volle SoSi-Anlage, die ist ja "nur" fürs Wegerecht da. Auch die blaue RKL dient nicht der Kenntlichmachung von Sonderrechten. Somit haben Feuerwehrfahrzeuge streng genommen das gleiche Problem wie jedes Privatfahrzeug auch. Unterschied: Sie sind rot und blinken eben meistens blau. Aber rein nach Gesetz gibt es überhaupt keine vorgeschriebene Kenntlichmachung. Ich selbst würde trotzdem nie auf dem Weg zum Feuerwehrhaus Sonderrechte in Anspruch nehmen, kenne aber genug Leute, die das gerne würden. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|