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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Finanzielle Anreize für den Dienst in der FF - war: Kein Platz für ... | 68 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 768252 | ||
Datum | 23.07.2013 19:04 MSG-Nr: [ 768252 ] | 9675 x gelesen | ||
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Geschrieben von Felix H. Die berühmte Bayrische Sonderlösung vielleicht? Sagen wir es mal so (damit die bayerischen Kollegen nicht gleich wieder beleidigt sind). Da steckt unheimlich viel Murks drin. Alleine dass da noch der Unsinn drinn steht, dass das personal i.d.R. von den Feuerwehrvereinen gestellt wird. Und dass man da ein Existenzrecht für Ortsfeuerwehren (unabhängig von ihrer Notwendigkeit zur Gefahrenabwehr) gesetzlich festschreibt spricht Bände... Zur Frage der "Bußgelder". Es ist im bayerischen Feuerwehrgesetz zwar die Möglichkeit einer Dienstverpflichtung (= Pflichtfeuerwehr) enthalten, aber keine Möglichkeit, diese auch durchzusetzen. Denn aus diesem Gedanken kommen eigentlich die Disziplinarmaßnahmen in div. anderen Feuerwehrgesetzen. Für Personal, das sich nicht freiwillig für den Dienst gemeldet hat, sondern per Dienstverpflichtung zur (Pflicht-)Feuerwehr kommt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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