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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Gebrauchte Feuerwehrfahrzeuge - war: Drehleiter als Prestigeobjekt? | 32 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 767883 | ||
| Datum | 19.07.2013 12:07 MSG-Nr: [ 767883 ] | 6381 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. Wenn man es drauf anlegt, wird das Auto vielleicht dann insgesamt mit mehr als dem eigenen Neupreis gefördert? Ich glaube nicht, dass der Fördernde das für gut hält ... ;-)Es gibt Länder, die achten schon auf die Verwendung ihrer Zuschüsse, und haben (unabhängig von einer Förderung von Gebrauchfahrzeugen, hier gibts max. Vorführfahrzeuge unter bestimmten Bedinungen) Regelungen getroffen, wonach die Landeszuschüsse anteilig zurückzuzahlen sind, wenn ein gefördertes Fahrzeug/Gerät innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens weiterverkauft wird, oder wenn es nicht mehr im der Förderung zugrunde liegenden Verwendungszweck genutzt wird. Wir in Rheinland-Pfalz müssen da z.B. aufpassen, ob wir ein ausgesondertes Fahrzeug (innerhalb des Rückforderungszeitraums) innerhalb unseres Bundeslandes an einen anderen Aufgabenträger verkaufen (dort gibt es dann keine Rückforderung), oder in ein anderes. Hier die Regelung, Punkt 11. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Geändert von Sebastian K. [19.07.13 12:08] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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