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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | PSA teilen - wie weit darf die Kommune sparen? | 41 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 767293 | ||
Datum | 13.07.2013 10:20 MSG-Nr: [ 767293 ] | 7936 x gelesen | ||
In Bezug auf den Arbeitsschutz gleiche Pflichten: § 2 Abs. 2 ArbSchG Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, 3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten, 4. Beamtinnen und Beamte, 5. Richterinnen und Richter, 6. Soldatinnen und Soldaten, 7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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