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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaPSA teilen - wie weit darf die Kommune sparen?41 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg767293
Datum13.07.2013 10:20      MSG-Nr: [ 767293 ]7936 x gelesen

In Bezug auf den Arbeitsschutz gleiche Pflichten:

§ 2 Abs. 2 ArbSchG
Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,
3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in
Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
4. Beamtinnen und Beamte,
5. Richterinnen und Richter,
6. Soldatinnen und Soldaten,
7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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