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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Absolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen | 22 Beiträge | ||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 767270 | ||
Datum | 12.07.2013 22:58 MSG-Nr: [ 767270 ] | 3847 x gelesen | ||
Hallo Daniel, die Fachaufsicht liegt nach §§ 170 bis 176 NKomVG zwar beim Kreis. Es findet sich dort jedoch kein Hinweis, dass diese durch den Kreisbrandmeister ausgeübt wird. Aus dem NBrandSchG geht nur hervor, dass der KBM bei den Aufgaben des Kreises mitwirkt (§21(1)). Ein zusammenfallen dieser Fuktionen und der Fachaufsicht ist selbst in Niedersachsen eher selten und zufällig. Würde auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht nur begrenzt Sinn machen. Gruß Mario | ||||
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