alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Kreisbrandmeister
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaAbsolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen22 Beiträge
AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen767270
Datum12.07.2013 22:58      MSG-Nr: [ 767270 ]3847 x gelesen

Hallo Daniel,

die Fachaufsicht liegt nach §§ 170 bis 176 NKomVG zwar beim Kreis. Es findet sich dort jedoch kein Hinweis, dass diese durch den Kreisbrandmeister ausgeübt wird. Aus dem NBrandSchG geht nur hervor, dass der KBM bei den Aufgaben des Kreises mitwirkt (§21(1)). Ein zusammenfallen dieser Fuktionen und der Fachaufsicht ist selbst in Niedersachsen eher selten und zufällig. Würde auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht nur begrenzt Sinn machen.

Gruß

Mario

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

4.143


Absolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt