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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Absolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen | 22 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 767261 | ||
Datum | 12.07.2013 19:58 MSG-Nr: [ 767261 ] | 4482 x gelesen | ||
Hallo, Ich ahne schon wieder, was dahinter steckt... Geschrieben von Felix H.: Warum eigentlich? Klar, rechtlich dazu verpflichtet. Aber welche Instanz gibt es eigentlich in Deutschland, die das kontrolliert? Vorab: In einem Brandschutzbedarfsplan steht zu einem guten Teil auch immer nur das drin, was politisch gewollt ist, denn er wird politisch beschlossen. Weiter: Nicht "in Deutschland", nach den Landes(brandschutz)gesetzen sind es bei uns z.B. der Kreisbrandmeister, als Fachaufsicht im Kreis, und das Dezernat Brandschutz, Katastrophenschutz, Verteidigung bei den Polizeidirektionen als Aufsichtsbehörde. Und was macht eine Gemeinde, der vom Land Investitionen per Entschuldungsvertrag verboten wurden? Welches "Gesetz" (Brandschutzgesetz versus der Vertrag) gelten denn da jetzt höher? Und wieder, wer entscheidet das? Brandschutz ist zunächst mal ein Pflichtaufgabe, eine "Aufgabe des eigenen Wirkungskreises" der Gemeinden. Pflichtaufgabe heißt allerdings nicht, daß im großen Stil investiert werden muß, Autos nicht älter als 25 Jahre sein dürfen und dgl. mehr. Pflichtaufgabe heißt auch nicht, daß man seine Pflicht nicht notfalls anders, effizienter organisieren dürfte. Auch im investitiven Bereich dürfte per Entschuldungsvertrag kaum jegliches Handeln untersagt sein; geht ja in vielen Bereichen auch kaum. Gruß Daniel | ||||
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