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Grundgesetz
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaDiskussionsverläufe, Antworten auf Fragen und die Freiheit des Forums   33 Beiträge
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg767106
Datum11.07.2013 14:30      MSG-Nr: [ 767106 ]5971 x gelesen

Hallo zusammen,

Geschrieben von Oliver S.Das finde ich etwas überzogen und auch selbstherrlich!

Selbstherrlich ist für mich neu, aber "viel Feind viel Ehr". ;-)

Geschrieben von Oliver S.Wenn jemand eine Frage stellt und gleich dazuschreibt, dass es an der reinen Entscheidung z.B. einer Beschaffung nix mehr zu rütteln gibt, dann kann ich erwarten, dass dies auch so respektiert wird und nicht jeder seinen "Senf" über Sinn und Unsinn dazu abgibt.

Wenn jemand der Meinung ist, dass eine Beschaffung Unsinn ist, dann hat er im Sinne der "Freiheit" im Forum und im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG das Recht dies kund zu tun. Oder irrt das Grundgesetz bei Leuten die sich Ihre Meinung schon gebildet haben, darf man keine Meinung mehr sagen? Oder habe ich einen Absatz im GG übersehen, dass man zu "unumstösslichen Entscheidungen" keine Meinung haben darf, oder diese zumindest für sich behalten muss?
Oder gibt es eine Forumsregel die besagt, dass ich auf Fragen nur Antworten darf, und keine Abweichende Meinung kundtun darf.
Ich lasse mich da gerne belehren (In Bezug auf GG und Forumsregeln). Vielleicht bin ich neben selbstherrlich ja auch noch unwissend!

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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