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Drehleiter mit Korb
RubrikSonstiges zurück
ThemaAusschreibung von Ausrüstung30 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW767095
Datum11.07.2013 12:17      MSG-Nr: [ 767095 ]8497 x gelesen

Geschrieben von Sebastian W.Bei der Feuerwehr Düsseldorf eine plausible Grenze, weil eine 1000-Euro-Beschaffung es ggf. nicht mal bis zum Abteilungsleiter schaffen wird - bei der Feuerwehr Hintertannenzapfenhausen ist das der halbe Jahresetat, da wird schlimmstenfalls das Parlament befragt.
Ich wäre da für eine höhere gesetzliche Grenze (10.000 Euro?) mit entweder der Maßgabe, dass jede Kommune für sich eine Grenze darunter festlegen muss. Dann hast du aber wieder in jeder Stadt andere Grenzen. Auch denkbar wäre eine vorgegebenen Staffelung anhand Einwohnerzahl, Jahresetat, whatever. Dann werden aber die "armen" Städte sowieso sich selbst zusätzliche, niedrigere Wertgrenzen verordnen... mit dem gleichen Ergebnis. Ich sehe kein Patentrezept.


Warum nicht, ob der Mitarbeiter privat oder dienstlich einen Fernseher kauft macht doch hoffentlich informatorisch etc. keinen Unterschied.
Kauft er dienstlichen Müll, oder "Luxus" muss er sich hoffentlich dienstlich verantworten. Das muss man nicht übers Vergaberecht regeln!

War nicht mal in den 90ern groß die Rede vom Tilburger Modell? Wo sind wir nun wieder gelandet? Verwaltungs-Steinzeit mit doppischen (manche sagen doppelt schwierigen) Ansätzen bei grundsätzlich kameraler Denke...

Das offene Verfahren bis über 200.000 nicht zu nutzen (was faktisch der Fall wäre, wenn man das vereinfachte Verfahren bis dahin erlaubte) halte ich für etwas überzogen. Da könnte ich mir 100.000 als Grenzwert vorstellen.
Wie viel eigenen Aufwand spart man deiner Erfahrung nach mit einem vereinfachten Verfahren gegenüber einer nationalen Ausschreibung? Ein belastbares LV muss (müsste...) ja sowieso gemacht werden, ist nicht das LV eh die Hauptarbeit?

Bei vereinfachten Verfahren kann man einfach so aufheben/nicht vergeben, bei offenen Verfahren wird das alles aufwändiger, die beteiligten Firmen sind eh die gleichen...
Wie gesagt, der Rest ist GMV.... (warum sind eigentlich im Baurecht die Vergabegrenzen so viel höher und im VOF-Bereich ganz andere?)


Geschrieben von Sebastian W.Geschrieben von Ulrich C."Verzicht auf rein politische Regeln ohne echte Wirkung bzw. Kontrollmöglichkeit (TVgG!!!!)"Von dem Ding habe ich bis eben noch nie gehört. Habe es mal quergelesen... du liebe Güte. Du sollst jetzt ernsthaft einkalkulieren, wie CO2-neutral deine DLK in 20 Jahren zu entsorgen ist und fordern, dass mindestens mal jeder 10. Bandarbeiter bei Mercedes weiblich ist!?

Noch besser wirds, wenn man Fragen stellt, wie man das mit MAN so halten soll, wenn das der einzige (!) Bieter auch im Verhandlungsverfahren (!) auf einen Basis-Bus für den Ausbau zum G-KTW ist (also die ganzen anderen daran KEINERLEI Interesse hatten!), MAN die Busse aber in der Türkei bauen lässt....?


Geschrieben von Sebastian W.Im Feuerwehrsektor! Ich habe keine Ahnung, wie das in anderen Bereichen so ist. Evtl. floriert bei nicht ganz so speziellen Geschichten (mit nicht ganz so speziellen Menschen als Beschaffer...) der europäische Markt etwas besser?

Guck Dir typische investive Beschaffungen in den Gemeinden an - und dann erklär mir mal, woher die europäischen Angebote bei 200.000 Euro kommen soll - und ob das irgendwas an Qualität beinhalten kann, wenn man die Zusatzkosten mit berücksichtigt und die Auflagen für alle gleich sind....


Geschrieben von Sebastian W.Wie ist hier der Mehraufwand einer europäischen gegenüber einer offenen nationalen Ausschreibung? Würdest du wirklich Arbeit sparen wenn man statt 2xx.000 auf 300.000 oder 400.000 gehen würde? Spätestens mit Drehleitern oder euren Sammelbeschaffungen wärst du doch sowieso wieder mit dabei.

Jede Ausschreibung (und über 750.000 Euro auch die nötigen Vorankündigungen!) durchläuft den vollen Verwaltungsgang.
Der Aufwand bei europäischen Ausschreibungen ist allein dadurch schon größer. Nutzwert bisher: Null, weil Null Bewerber... (auch nicht auf Dinge, die auch anderswo ggf. hergestellt werden würden...)

Dazu kommt dann noch das Problem, wenn man einen Bieter bekommen würde, müsste man den ja vor Ort auch genauso begleiten, da gehts dann sofort los mit Auslandsdienstreisen, allen Problemen damit - und den Fragen, ob man die Kosten gesamtwirtschaftlich betrachtet nicht auch irgendwie betrachten muss?


Geschrieben von Sebastian W.Bliebe noch das Grundproblem, dass bisher niemand Interesse an einer Überprüfung hat. Wir könnten uns die tollsten Regeln ausdenken - wenn niemand sie überprüfen möchte sind sie das Papier nicht wert. Und da scheinen nach wie vor die Anreize zu fehlen.


Prüft aber mal einer nach, fallen viele auf den Bauch. Derzeit laufen aktuell zu einigen Großprojekten Vergabenachprüfungsverfahren..... (selbst bei sehr großen Verwaltungseinheiten mit einem im Vergleich zu normalen Kommunen riesigen Verwaltungsstab in dem Bereich...)
Das kann weder im Sinne des Gesetzgebers, der Firmen noch der Bürger (Steuerzahler!) sein!
(Übrigens hab ich bzw. wir bisher noch jedes Verfahren gewonnen...)

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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