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ThemaAusschreibung von Ausrüstung30 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / bayern767083
Datum11.07.2013 09:37      MSG-Nr: [ 767083 ]8459 x gelesen

Hallo Sebastian,

Geschrieben von Sebastian W.Auf Basis der Mitwirkung an einem aktuellen Verfahren bin ich reichlich desillusioniert. Sowohl was die Qualität der Ausschreibungen (v.a. der LVs) angeht, die man hier und da so mitbekommt, als auch bezüglich dessen, was die Anbieter teilweise als "Angebot" bezeichnen.

Da die Bearbeitung von Ausschreibungen (hier VOB, also Bau) von Auftragnehmerseite meine tägliche Arbeit ist, muss ich Dir komplett rechtgeben.

Geschrieben von Sebastian W.Mir scheint es eher daran zu hängen, dass weder Auftraggeber noch -nehmer ein Interesse an einer gerichtlichen Überprüfung von rechtswidirgen Ausschreibungen haben.

Ich rede jetzt mal nur von der öffentlichen Hand als Auftraggeber.
Ich bekomme immer wieder Ausschreibungen auf den Tisch, die Teile enthalten, die vergaberechtswidrig sind oder Teilleistungen enthalten, die in der ausgeschriebenen Art und Weise nicht kalkulierbar sind oder oder oder.
Wenn man an einem Auftrag nicht ernsthaft interessiert ist, wirst du dich kaum mit einem Planungsbüro und/oder potentiellem Auftraggeber anlegen (indem man sich z.B. über nicht VOB-konforme Ausschreibungen bei den zuständigen Stellen beschwert) und ihm (dem Auftraggeber) eine Menge Ärger bescheren (seis nun durch Verzögerungen bei der Auftragsvergabe und somit Baubeginn oder anderen Umständen), da ja vielleicht eben diese Gegenseite anstelle der jetzt vorliegenden öffentlichen Ausschreibung ja auch mal wieder eine beschränkte Ausschreibung (mit überschaubarem Bieterkreis) hat, zu der man dann u.U. aufgrund des Erinnerungsvermögens einer beteiligten Partei nicht eingeladen wird.
Ja, ich weiss, die Vergabkammern müssen Hinweise von Bietern vertraulich behandeln, oft kommt es aber trotzdem ans Tageslicht.

Der private Auftraggeber ist ja sowieso an keine Vergaberegularien gebunden und kann agieren, wie er lustig ist (zumindest in diesem Stadium).

Geschrieben von Sebastian W.Die Feuerwehren bekommen damit "ihr Wunschauto" und die Hersteller sparen Personalstunden wenn sie nicht "ein 80seitiges LV bepreisen und zig Vergabebedingungen erfüllen" müssen.

Dann ist ja nach Ansicht vieler Feuerwehrfürsten alles in Butter. Solange alle ausreichend Aufträge haben, kein Problem.
Und nein, ich glaube nicht, dass sich trotz des Kartellverfahrens gegen die Anbieter von Feuerwehrfahrzeugen an der Praxis der Preisabsprachen etwas geändert hat.
Schließlich kennt man als Aufbauhersteller die Merkmale der Konkurrenz und kann aus den meisten Ausschreibungen erkennen welcher Hersteller gewünscht wird.
Also braucht man keine grossen Preisabsprachen, man kennt sich ja und kann sich damit auch auf einfachem Wege verständigen.
Manche Beschaffer machen ja auch keinen Hehl daraus welcher Hersteller gewünscht wird.

Geschrieben von Sebastian W.und zig Vergabebedingungen erfüllen" müssen.
Tja das lustige bei Ausschreibungen ist halt oft auch, dass manche Beschaffer meinen, sie müssen ihre eigenen Vergabebedingungen stricken oder sie kopieren sich ach so tolle Machwerke von Dritten und ergänzen diese, da man ja prinzipiell selbst alles besser weiß, durch eigene Suppe.
Dass eigentlich mit den Vergaberichtlinien und zugehörigen technischen Regelwerken ausreichend Stoff vorhanden wäre, ignorieren die meisten geflissentlich.
Und es macht eigentlich auch keinen Sinn alle möglichen Normen in den Vorbemerkungen aufzuzählen und abzuschreiben, und somit den "Mist" unnötig auf buchartige Machwerke aufzublähen, mit denen du dich dann stundenlang beschäftigen kannst, um dann festzustellen, da steht ja eigentlich nur der sog. Stand der Technik drin.
Ausschreibungen sollten neutral sein und sich auf das nötigste beschränken.
Das würde bei regelmäßiger Einhaltung der Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien auch wunderbar funktionieren.

mkg

Werner

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