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ThemaAusschreibung von Ausrüstung30 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen767066
Datum10.07.2013 20:50      MSG-Nr: [ 767066 ]8767 x gelesen

Moin

Geschrieben von Ulrich C.wie wäre es im ersten Schritt mit weniger schlechten Regeln von Juristen, die anderen Juiristen nur noch mehr Arbeit bescheren?Das dient dem Erhalt unserer Lebensgrundlage, wer sollte Interesse daran haben, das zu ändern? ;o)

Geschrieben von Ulrich C.Bezeichnend dazu sind die Wortgefechte zwischen den einzelnen Varianten ("Staatsjuristen", Rechtsanwälten, Richtern und einschlägigen Journalisten) in einschlägigen Vergaberechtsportalen/-fachmagazinen zu VOL/A..., VOB, VOF, VgV, TVgG usw. (und deren n-ten Neufassungen)...Die unterschiedlichen Ansichten (gerne eben auch mit rein akademischen Problemen mit nahezu keiner praktischen Relevanz) hast du in allen juristischen Bereichen. Das war mir schon zu Studienzeiten suspekt, der ein oder andere hat aber nunmal das erklärte Ziel, irgendwann mal "zitierfähig" zu sein - und dazu muss man halt viel veröffentlichen... Diverse Meinungsstreits sind also kein Problem des Vergaberechts.

Geschrieben von Ulrich C.Was wurde die letzten 10 Jahre eigentlich dadurch besser oder gar einfacher/transparenter?Auf Basis der Mitwirkung an einem aktuellen Verfahren bin ich reichlich desillusioniert. Sowohl was die Qualität der Ausschreibungen (v.a. der LVs) angeht, die man hier und da so mitbekommt, als auch bezüglich dessen, was die Anbieter teilweise als "Angebot" bezeichnen.
Ich bezweifle aber, dass das mit lascheren/einfacheren/anderen Vergaberegelungen unbedingt besser wäre. Mir scheint es eher daran zu hängen, dass weder Auftraggeber noch -nehmer ein Interesse an einer gerichtlichen Überprüfung von rechtswidirgen Ausschreibungen haben. Die Feuerwehren bekommen damit "ihr Wunschauto" und die Hersteller sparen Personalstunden wenn sie nicht "ein 80seitiges LV bepreisen und zig Vergabebedingungen erfüllen" müssen. Den Mondpreis zahlt die Verwaltung (->der Steuerzahler), alle sind glücklich. Ja, das ist ein wenig überspitzt...

Ein anderer Punkt ist das, was manche Stadt dann intern so an Vergaberichtlinien aufsetzt, wo man sich teilweise um den Geisteszustand des Erstellers sorgen muss. Wer bei Beschaffungen von Teilen zweistelligen Wertes die Einholung und Wertung mehrerer Angebote verlangt, verwirklicht da wohl v.a. sich selbst. Das sorgt dann beim gemeinen Sachbearbeiter (bis hin zum Branddirektor ;o) ) für vermeidbaren Hass auf das blöde Vergaberecht (die blöden Juristen, die blöde EU,..).

Was konkret würdest du denn verändern? Bleiben wir mal im Fahrzeugbereich, Gebäude sind ja nochmal komplexer. Wie sähe eine Ausschreibung und die Vergabe bezüglich der Anforderungen, Dokumentation, staatlichen/gerichtlichen Überprüfung etc. in deinen Gedanken aus? Wie bei einem HLF20, wie bei einem KdoW oder MTF?

Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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