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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBürgerfeuerwehr   7 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg766903
Datum08.07.2013 22:53      MSG-Nr: [ 766903 ]3893 x gelesen

Geschrieben von Ulrich W.Oder anders: Für eine hauptamtliche Stelle des Wehrführers ist kein Geld da.

Was beim Vorschlag der Gesetzesänderung irrelevant wäre, da das nur gilt, wenn eine HAW da ist. Und diese hat regelmäßig bereits heute einen Leiter und der soll dann zukünftig zugleich Wehrführer sein. Also schlicht': Jemand der eh da ist und Feuerwehr gelernt (und das ggf. sogar studiert da vermutlich gD Feu) hat soll das auch machen wenn er eh schon da ist. Und nicht jemand, der noch nebenher irgend wo anders seinen Lebensunterhalt verdienen muß und somit nur zeitlich begrenzt für die Leitungsaufgabe zur Verfügung steht.

Bei den heutigen Anforderungen an einer Wehrführung insbesondere in Gemeinden von der Größe wie sie in NRW vorhanden sind macht die HA-Aufgabenwahrnehmung m.E. absolut Sinn. In einer Gemeinde wie Arnsberg mit fast 75.000 Einwohnern ist m.E. eine ehrnamtliche Führung schlicht nicht mehr zeitgemäß und kann nicht das leisten, was heute ein Wehrführer alles an der Backe hat. Und nur ehrenamtlicher Grüßgottonkel sein damit das EA beruhigt ist, die eigentliche Verwaltungsarbeit und Wehrführer(verwaltungs)tätigkeit darf aber eh das HA tagsüber machen, das kann es dann auch nicht sein.

Es mag Einzefälle geben, bei denen die heutigen Amtsinhaber wie auch immer genügend Zeit neben Beruf und Familie aufbringen umd die Leitungsfunktion (zumindest zeitlich, die Qualifikation steht dann gerne auf einem anderen Blatt) vollumfänglich ausfüllen zu können. Das würde ich aber als Ausnahmen ansehen, die nicht als Begründung für die Ablehnung einer sinnvollen Änderung dienen dürfen.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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