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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Tierrettung - Wann ist Schluss? | 22 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 766871 | ||
Datum | 08.07.2013 17:26 MSG-Nr: [ 766871 ] | 4928 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank E. Nebenbei ist eine CO2 Narkose mit dem Tierschutz vereinbar - schmerzstillend ist sie allerdings nicht! Das ist jetzt nicht genau der Fall, wie ich es gedacht habe, aber im Prinzip kein Unterschied in der Handlungsweise (und die Erste Hilfe sollte natürlich bekannt sein) : Kohlendioxyd Narkose Danke auch an Volker für die Antwort und die Bewertung, im welchem Rahmen sich Tierschutz für die Feuerwehr halten sollte. | ||||
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