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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen766712
Datum06.07.2013 16:07      MSG-Nr: [ 766712 ]12064 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Moin,
    Geschrieben von Sven G.Nach Absprache mit dem Pflegedienst sollte es seeeehr zügig passieren!
    Definier doch mal "sehr zügig"?!
    Menschenleben in Gefahr?

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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