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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaBnetzA-Veranstaltung zum TK-Sicherstellungsgesetz (PTSG-2011)6 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen766057
Datum27.06.2013 09:31      MSG-Nr: [ 766057 ]2714 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Jakob E.Da ein "erfolgreicher" Antrag immer für einen Teilnehmer (komplette Behörde oder Institution) gilt, besteht keine zentrale Übersicht, z.B. wieviel SIM-Karten wo tatsächlich dann als ständig (!) bevorrechtigter Teilnehmer agieren. Auf der Ebene der bevorrechtigten Mobilfunkteilnehmer wird gegeneinander nicht mehr differenziert.

das finde ich ganz interessant. Wir haben das Thema meine ich hier im Forum schon mehrfach ausgebreitet, und meine Erkenntnis daraus (und aus anderen Infos die ich so habe) war eigentlich, dass diese "Bevorrechtigung" eben nicht ständig besteht und erst im Akutfall angefordert werden muss.

Ist das denn echt so, dass eine SIM-Karte einer insgesamt bevorrechtigten Institution (also z.B. alle Handys aller Dienststellen der Landespolizei?) ständig diese Bevorrechtigung haben und wenn ja, wie wirkt die genau?

Is that you, John Wayne? Is this me?

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