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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Kraftstoffbevoratung im Feuerwehrgerätehaus | 4 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 765221 | ||
Datum | 16.06.2013 16:21 MSG-Nr: [ 765221 ] | 1897 x gelesen | ||
In den aktuellen Ausgabe der TRGS 510 ist dieser Abschnitt interessant: 4.2 Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen ... (10) Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen müssen in eine Auffangeinrichtung eingestellt werden, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann. Kann eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, müssen die Auffangeinrichtungen elektrostatisch ableitfähig sein. Außerdem solltet ihr einen Blick in die "Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe" (VAwS Baden-Württemberg) werfen, da je nach Schutzgebiet, gelagerter Menge und WGK (Wassergefährdungsklasse) entsprechende Anforderungen gestellt werden. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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