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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung für Hochwasser | 14 Beiträge | ||
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 764601 | ||
Datum | 10.06.2013 15:10 MSG-Nr: [ 764601 ] | 3605 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Gerrit L. Ansonsten müssen persönliche Verpflichtungen und Interessen hinter dem Schöffendienst zurückstehen Naja, aber der Hochwassereinsatz ist ja nun einmal kein persönliches Interesse und auch keine persönliche Verpflichtung, sondern eine Art von öffentlichem Amt... Insofern ist es mal wieder die schöne deutsche Art, alles zu vermischen, und keine klare "Rangfolge" (Gesetz A vor B vor C, usw.) vorzugeben... Das würde Vieles einfacher machen... Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | ||||
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