Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Knickkopflampen (nach DIN-14642) als Normbeladung zugelassen? | 7 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 Z.8, Erlenbach / Unterfranken | 763613 |
Datum | 31.05.2013 20:06 MSG-Nr: [ 763613 ] | 3883 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Chemiekalienschutzanzug
Löschgruppenfahrzeug
Auch wenn die Handschweinwerfer "alt" oder "überholt" sein mögen, ich persönlich möchte eine SEB 7 o.ä. nicht missen und würde auf jeden Fall min. eine auf jedem Fzg mitführen. Und wenn auch nur für den GF (FzgF). Der braucht nicht zwangsläufig beide Hände zum Arbeiten frei wie z.B. der AT unter PA.
Auch ein Trupp unter CSA ist mit nem Handscheinwerfer m.M.n. besser bedient als mit einer Knickkopflampe. Den Handscheinwerfer kann man auch mal Hinstellen und ein (kleines) Areal oder Wegstück statisch beleuchten lassen. Oder mit Blinkfunktion und orangefarbenem Aufsatz oder SM-Kanister als improvisierte Bodenhindernissleuchte einsetzen.
Wir haben bei der Modernisierung unseres LF auch eine SEB 7 am GF-Platz beibehalten und für Trupps und Melder auf Knickkopflampen eines Spanischen Herstellers umgestellt.
Ich schreibe hier meine private Meinung.
Diese steht in keinem Zusammenhang mit der Meinung meiner FF oder der meines Dienstherrn. Scheint ja sehr wichtig zu sein das klarzustellen.
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