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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Auflagen für Rettungswege und Rettungsausgänge und Rettungszugänge | 8 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 763572 | ||
Datum | 31.05.2013 01:00 MSG-Nr: [ 763572 ] | 4246 x gelesen | ||
Geschrieben von Hans K. Und wenn dann vor der eigenen Wohnungstür Nachts unerwünschtes "Gesindel" rumspringt... ...fällt das zu 100% in den Aufgabenbereich der Polizeibehörde. Momentan komme ich bei den Behörden nicht weiter. Das "Gesindel" begeht Hausfriedensbruch und im Fall der Wiederholung ergehen eigentlich Urteile die dazu geeignet sind die Zahl der Besucher extrem zu senken, warum funktionierte das bei euch nicht? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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