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RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatz mit Gewehr13 Beiträge
AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg763065
Datum26.05.2013 17:28      MSG-Nr: [ 763065 ]2906 x gelesen

Einsätze, bei denen FW oder RD mit Waffen von Unfallopfern in Berührung kommen, düften nicht sehr häufig sein (wir hatten hier vor längerem schon einmal das Thema Dienstpistole bei, nach VU eingeklemmten, Polizisten) aber da es bei Jagdgewehren eine Besonderheit gibt, mal ein Hinweis:

Es gibt Jagdgewehre mit sogenanntem Stecherabzug. Das ist ein Abzug der, wenn er eingestochen (also aktiviert) ist, bei geringsten Berührungen auslösen kann und die Waffe erschütterungsempfindlich macht.

Grundsätzlich sollte man bei jeder Schusswaffe nicht vor der falschen Seite stehen, wenn man damit hantiert, aber bei Jägern auch daran denken das deren Langwaffen (im Vergleich zu Polizei- oder Militärwaffen) unter Umständen schon bei Lageänderungen bzw. Bewegungen los gehen können.

Zwar darf ein Gewehr nicht eingestochen transportiert oder getragen werden, aber da wo Menschen sind werden auch Sicherheitsvorschriften missachtet (soll natürlich nicht heissen, dass das alle Jäger so handhaben).

Was bedeutet das jetzt für FW oder RD in der Praxis? Waffen grundsätzlich vorsichtig handhaben, immer darauf achten das die Mündung in eine sichere Richtung zeigt und wenn jetzt mal ein Jäger verunfallt ist und man ihn nicht gleich von seinem Gewehr trennen kann (weil er vielleicht auf ihm liegt oder mit ihm eingeklemmt ist) in Mündungsrichtung einen Gefahrenbereich abstecken und bei der Arbeit am Patient wenn nötig Mündung in diese Richtung fixieren (durch festhalten des Laufes) und ggf. Gehörschutz tragen.

Ansonsten gilt das Gleiche wie für Polizeipistolen: Wer sich nicht auskennt sollte von Entlade- oder Sicherungsversuchen an der Waffe abstand nehmen.

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