Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Hessen: Vorgabe zur Stulpenlänge der Feuerwehrhandschuhe | 23 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 762867 |
Datum | 23.05.2013 21:51 MSG-Nr: [ 762867 ] | 6182 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Im der Richtlinie vom Okt. 2009 stand:
Schutzhandschuhe:
mind. DIN EN 388, Stulpenlänge
70 mm bis 140 mm
mit einem Foto von den grauen Lederhandschuhen.
In der Richtlinie vom Dez. 2012 heißt es:
Schutzhandschuhe, mind. in den Leistungsstufen 3 2 3 3 nach DIN EN 388:2003 Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken. Auch mit Foto von den grauen Lederhandschuhen.
Bemerkenswert fand ich damals die Forderung nach einer Stulpe, aber ohne irgendeine Vorgabe zu den Leistungsstufen zu machen.
Heute hat man Leistungsstufen definiert und soweit mit bekannt, gibt es die Forderung, ausreichenden Pulsschutz zu haben.
Die Aussage der UKH gefällt mir da besser, weil näher an der Praxis.
Gruß
UW
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| 23.05.2013 12:53 |
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Jan 7P., Darmstadt | |