Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Die Zukunft des Rettungssanitäters | 47 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 762390 |
Datum | 18.05.2013 09:44 MSG-Nr: [ 762390 ] | 9398 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
In my Opinion = meiner Meinung nach
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Geschrieben von Andre S.Durch die Einführung des Notfallsanitäters verliert die Ausbildung des RettSan im Rettungsdienst deutlich an Relevanz. Mich würde eure Meinung zur Zukunft des RS interessieren, insbesondere was die Tätigkeit als RTW-Fahrer (Haupt-/Neben-/Ehrenamtlich) angeht.
1. wurde der NFS noch in kein einziges RDG überführt.
2. wird man den NFS/RA über JAhre paralle als Verantwortlichen Fahrzeugführer einsetzen müssen, weil mit Einführung des Gesetztes nicht automatisch NFS vom Himmel fallen.
3. werden die GKV eine Verteuerung des RD durch eine 2. "teurer" ( als der RS) Person auf dem RTW nicht finanzieren wollen.
4. sitzen heute schon RA auf RS-Stellen und fristen mit dem geringeren Gehalt ihr dasein
Geschrieben von Andre S.Sicherlich wäre zum jetzigen Zeitpunkt jeder Versuch, die Auswirkungen der NotSan-Gesetzgebung auf die RD-Gesetze der Länder vorherzusagen, reine Spekulation.
Da es ab 2014 keine neue RA mehr geben kann wird man im RDG nicht umhin kommen den NFS als RA-Ersatz aufzunehmen.
Wobei es IMO klar ist das es Übergangsfirsten geben muss um die jetzigen RA ins NFS umschreiben / fortbilden zu können. Es ist völlig illusorisch das ab 2015 nur noch NFS gefordert (RDG) oder vorhanden sind.
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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| 18.05.2013 01:43 |
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Andr7e S7., München |
| 18.05.2013 07:52 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 18.05.2013 08:54 |
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., Engelsbrand |
| 18.05.2013 09:44 |
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln) |
| 18.05.2013 14:54 |
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Andr7e S7., München |
| 18.05.2013 17:31 |
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., Engelsbrand |
| 18.05.2013 21:20 |
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln) |
| 18.05.2013 22:11 |
|
Andr7e S7., München |
| 19.05.2013 12:53 |
|
., Viskafors |
| 19.05.2013 14:11 |
|
Fran7k S7., Schwerte |
| 19.05.2013 15:34 |
|
., Viskafors |
| 19.05.2013 15:31 |
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Volk7er 7L., Erlangen |
| 19.05.2013 15:49 |
|
., Viskafors | |