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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEntlasstung im Rettungsdienst13 Beiträge
AutorDirk8 W.8, Saarbrücken / saarland762348
Datum17.05.2013 17:06      MSG-Nr: [ 762348 ]2761 x gelesen

Es geht dabei nicht um Einsatzzahlen, sondern
1. um den Arbeitsschutz und die Gesundheit von Personal um Patient.
2. nicht um irgendwelche Missstände aufzudecken.
3. um Wehren zu finden die diese System praktizieren und ihre Erfahrungen damit.

Es gibt eine weitere bemerkenswerte arbeitsmedizinische Erkenntnis:
Nach einem 24-Std.-Dienst ist ein Arbeitnehmer vergleichbar einem Alkoholisierten mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,0 Promille. Wer also zu lange arbeitet gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit, sondern läuft auch Gefahr Fehler zu machen und einen Unfall zu verursachen. Für die so entstehenden Sach- und Personenschäden kann der Rettungsdienstmitarbeiter möglicherweise in Regreß genommen werden. Mitarbeiter im Gesundheitswesen haften gegenüber Patienten nach § 823 BGB für Schäden, die sie fahrlässig oder vorsätzlich verursachen. Medizinische Kunstfehler werfen künftig erst einmal die Frage nach der Dienstzeit der Verantwortlichen auf. Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber bedeutet nicht Ausschluß des Regresses, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

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 14.05.2013 11:16 Dirk7 W.7, Saarbrücken
 14.05.2013 12:05 Denn7is 7E., Menden
 14.05.2013 12:08 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 14.05.2013 12:51 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 14.05.2013 13:04 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 14.05.2013 17:54 Nico7 G.7, Rostock
 17.05.2013 16:06 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 17.05.2013 16:47 ., Thierstein und Magdeburg
 17.05.2013 17:06 Dirk7 W.7, Saarbrücken
 17.05.2013 17:17 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 17.05.2013 17:25 Dirk7 W.7, Saarbrücken
 17.05.2013 17:36 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 18.05.2013 10:11 Gogo7rje7 K.7, Göttingen

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