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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Entlasstung im Rettungsdienst | 13 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Saarbrücken / saarland | 762348 | ||
Datum | 17.05.2013 17:06 MSG-Nr: [ 762348 ] | 2761 x gelesen | ||
Es geht dabei nicht um Einsatzzahlen, sondern 1. um den Arbeitsschutz und die Gesundheit von Personal um Patient. 2. nicht um irgendwelche Missstände aufzudecken. 3. um Wehren zu finden die diese System praktizieren und ihre Erfahrungen damit. Es gibt eine weitere bemerkenswerte arbeitsmedizinische Erkenntnis: Nach einem 24-Std.-Dienst ist ein Arbeitnehmer vergleichbar einem Alkoholisierten mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,0 Promille. Wer also zu lange arbeitet gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit, sondern läuft auch Gefahr Fehler zu machen und einen Unfall zu verursachen. Für die so entstehenden Sach- und Personenschäden kann der Rettungsdienstmitarbeiter möglicherweise in Regreß genommen werden. Mitarbeiter im Gesundheitswesen haften gegenüber Patienten nach § 823 BGB für Schäden, die sie fahrlässig oder vorsätzlich verursachen. Medizinische Kunstfehler werfen künftig erst einmal die Frage nach der Dienstzeit der Verantwortlichen auf. Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber bedeutet nicht Ausschluß des Regresses, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Dirk W. [17.05.13 17:07] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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