Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | DIN 14090 versus Verlegung von Geothermieleitungen | 9 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 762078 |
Datum | 14.05.2013 17:36 MSG-Nr: [ 762078 ] | 1865 x gelesen |
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Servus Andreas,
die Antworten hast Du auf Deine Frage im Großen und Ganzen schon erhalten, aber zwei Anmerkungen dazu:
die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt bei Gemeindestraßen die jeweilige Kommune, bei Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen in aller Regel das Landratsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde oder aber das Staatliche Bauamt, wenn diese selbst die Arbeiten durchführen. In Deinem Fall sollte es wohl die Gemeinde (Pullach) sein. Ob bei diesem Vorhaben die Feuerwehr beteiligt wurde, müsstest Du bei Deinem Kommandanten erfragen... bei uns im Landkreis wird das je nach Kommune getan oder eben auch nicht, das LRA macht das mittlerweile immer, wenn ein Vorhaben auf die Feuerwehr Auswirkung haben kann, und weist die Kommunen auch darauf hin, wenn entsprechende Vorhaben bei uns bekannt oder aber Verkehrsbesprechungen zu Baumaßnahmen mit größeren Auswirkungen durchgeführt werden.
Im Übrigen wäre die DIN 14090 - abgesehen davon, dass sie für den öffentlichen Verkehrsraum erstmal nicht gilt - in Bayern meines Erachtens eh nicht einschlägig, weil sie bei uns nicht eingeführt wurde. Statt dessen gibt es bei uns die Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, diese beruhen letztlich auf der BayBO und wären hier zu beachten (sind aber letztlich - bis auf ganz wenige und sehr kleine Unterschiede - deckungsgleich mit der DIN 14090).
Gruß
Markus
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|