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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austritt aus der Feuerwehr: 'Den FME auf den Tisch legen' | 26 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 761904 | ||
Datum | 12.05.2013 18:24 MSG-Nr: [ 761904 ] | 10447 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Jürgen M. Auch die Aspekte mit der lokalen Feuerwehrsatzung ist wichtig. In meinem Eingangsposting hab ich das gar nicht mit eingebracht. Muss man aber. Je nachdem wie dieser Punkt ( Ablauf eines Austritts, Formvorschriften usw. ) dort geregelt ist hat dies natürlich auch Auswirkungen auf den Vorgang. dann leg ich da noch nach: Gehen wir mal im Verlauf der Diskussion davon aus daß in der örtlichen Satzung dazu folgendes steht: Ein ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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