Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Austritt aus der Feuerwehr: 'Den FME auf den Tisch legen' | 26 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 761882 |
Datum | 12.05.2013 15:15 MSG-Nr: [ 761882 ] | 10575 x gelesen |
Infos: | 11.05.13 Feuerwehrmustersatzung Hessen
|
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Moin
Geschrieben von Jürgen M.Leider ist das in vielen Fällen den Betroffenen gar nicht bewusst. Ich kenne da Vorgänge wo jeder Jurist die Hände über dem Kopf zusammenschlagen würde. Jawohl, Hände über dem Kopf. Feuerwehrs sind ja ganz gut vernetzt, der Buschfunk trägt einem da die dollsten Dinger zu. Meine Highlights der letzten Zeit, die ich so hörte:
1) Im HBKG wurde ja "kürzlich" (Ende 2010) das maximale Dienstalter auf 65 hochgesetzt. Die Mustersatzung enthält auch ein Maximalalter, aber eben bisher 62. Somit sagt in den meisten Kommunen die Satzung wohl heute noch "bei 62 ist Schluss". Da diese Anwendungsvorrang hat, wäre eben mit 62 Ende. Eine Kommune hat einem FA nun eine Verlängerung bis 65 gewährt, weil "im Gesetz steht das doch so" und "wer sollte sich denn da beschweren?"
2) Eine Kommune hat eine (imho eh kontraproduktive) Führerscheinvereinbarung entworfen: 1000 gibt es direkt nach dem Erwerb, die übrigen 1000 in der Form, dass es zehn Jahre lang 100 pro Jahr gibt.
Nun zog ein FA nach einem Jahr um, da wollte die Kommune die ersten 1000 wieder zurück haben. Als der FA mit Verweis auf den Vertrag ablehnte versuchte die Kommune dann, die 1000 von der Gemeinde des neuen Wohnorts zu bekommen, weil "die ja jetzt den Vorteil haben".
3) Ein Mitbürger wollte in eine FF eintreten, aus (objektiv nachvollziehbaren) Gründen sollte die Aufnahme verwehrt werden. Man jagte einfach das Eintrittsgesuch durch den Streifchenkopierer und damit war das Thema erledigt. Weil eine förmliche Ablehnung mit Rechtsbehelfsbelehrung etc. "ja nur provoziert, dass der sich beschwert".
t.b.c...
Geschrieben von Jürgen M.Unkenntnis auf seitens des betroffenen Feuerwehrangehörigen und auch Unkenntnis auf der Seite der Feuerwehrführung und, was noch trauriger ist, bei der Gemeinde bzw. dem Bürgermeister. Woher soll die Kenntnis denn auch kommen? Die FA hören mal was bei "Rechte und Pflichten", und die Qualität gerade dieser Ausbildungseinheit ist auch seeehr breit gestreut.
Die Feuerwehrführungskräfte hören mal etwas beim "Leiter einer Feuerwehr". Manche(!) halten sich danach für Verwaltungsprofis und gehen sämtliche juristischen Dinge mit dem Brustton der Überzeugung aber eben ohne tieferen Sachverstand an.
Die Gemeindegremien in kleinen bis mittleren Kommunen werden gerne mal von Juristen als "Hausfrauenparlamente" verunglimpft, aber wenn nicht zufällig (Verwaltungs)juristen drin sitzen fällt halt auch dort kein jur. Sachverstand vom Himmel. Und das meine ich nicht böse, das ist einfach so.
Zuletzt der Bürgermeister - da findet man zwar öfters mal Juristen, aber auch auf diesen Posten kann sich erstmal jeder wählen lassen.
Die tiefgreifendste verwaltungsrechtliche Ausbildung haben sicherlich die gelernten Verwaltungsfachangestellten in den Rathäusern, aber die müssen eben vom Abwasserbescheid bis zum Feuerwehrausschluss alles irgendwie hinbekommen.
In kleinen bis mittleren Kommunen (also die ohne eigenes Rechtsamt) findest du also Juristen allenfalls auf dem Bürgermeisterstuhl, und dementsprechend ist das "Output" an Bescheiden und Verfügungen. Und keine Kommune kauft sich für einen "popeligen" Ausschluss aus der Feuerwehr extern bei einem Fachanwalt ein.
Geschrieben von Jürgen M.Gerade das Thema "Austritt" bzw. "Rauswurf" ist das sehr diffizil. Eigentlich garnicht. Sauber die Verfehlungen dokumentieren, die notwendigen Formalien (Anhörung des Betroffenen, meist Anhörung des Ausschusses/Feuerwehrchefs, Rechtmittelbelehrung,...) einhalten und das gebotene Ermessen fehlerfrei ausüben. Nur kann man das halt als "ungelernter" nicht mal so eben nebenher machen - dann gehts schief.
Gruß,
Sebastian
--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|