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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austritt aus der Feuerwehr: 'Den FME auf den Tisch legen' | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 761873 | ||
Datum | 12.05.2013 14:19 MSG-Nr: [ 761873 ] | 10601 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan J. den Zusammenhang habe ich nicht nachvollziehen können. Kannst Du das nochmal näher erläutern? Er will damit sagen, dass das das BGB nicht einschlägig sein kann, da wir uns nicht im Feld des Zivilrechts bewegen und wir keinerlei zivil-vertreagliche Beziehung zwischen Dienstherr und dienstleistendem FM haben und wir auch kein Verein sind. Sondern dass wir eine Behörde bzw. Teil einer Behörde sind und da dann abseits der spezialgesetzlichen Regelungen des Feuerwehrgesetzes eben das Verwaltungsrecht einschlägig ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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