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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Aussonderungsfristen - Welche ist Gültig? | 22 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 761862 | ||
Datum | 12.05.2013 12:21 MSG-Nr: [ 761862 ] | 3555 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas B. Bleiben aber bei 10 Jahr und dann weg mit den Gurt. Sicherheit geht vor.Die "Papiersicherheit" (Verantwortung) geht vor. Ich glaube bei diversen aussonderungspflichtigen Feuerwehrgerätschaften nicht, dass die Materialbedingungen für die Ersatzfristen verantwortlich sind. Wenn ein Bundesland schon einfach mal die rundherum gültige Frist verdoppeln kann... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
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