Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Austritt aus der Feuerwehr: 'Den FME auf den Tisch legen' | 26 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 761860 |
Datum | 12.05.2013 12:10 MSG-Nr: [ 761860 ] | 10793 x gelesen |
Infos: | 11.05.13 Feuerwehrmustersatzung Hessen
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Bürgerliches Gesetzbuch
Verwaltungsverfahrensgesetz
Geschrieben von Stefan J.Gibt es solche expliziten Regelungen in Satzungen oder speziellen Gesetzten oder Verordnungen nicht oder sind die Reglungen in Satzungen z.B. nicht wirksam, wird man früher oder später auf das BGB kommen Nö, weil es in D praktisch gar nicht soweit kommen kann (sprich keine spezielleren Landesrechtsnormen für Brandschutz bzw. Ehrenamt), und die "Rückfallebene" selbst in diesem Fall dann das VwVfG wäre.
Geschrieben von Stefan J.Wichtig wäre hier letztendlich das "Fingerspitzengefühl" der Führungskraft, da oft kleine Probleme zu emotionalen Überreagieren einzelner Beteiligter führt, wenn diese einem länger andauerndes Grundrauschen von Unzufriedenheit ausgesetzt waren... Oh ja... Wobei das mit dem Fingerspitzengefühl dann i.d.R. schon lange genug gefehlt hat, wo könnte sonst das "unzufriedene Grundrauschen" herkommen.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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