Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Austritt aus der Feuerwehr: 'Den FME auf den Tisch legen' | 26 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 761838 |
Datum | 11.05.2013 23:12 MSG-Nr: [ 761838 ] | 11187 x gelesen |
Infos: | 11.05.13 Feuerwehrmustersatzung Hessen
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Funkmeldeempfänger
Hallo Jürgen,
ich bin ja, wie Du weißt, auf eigenen Wunsch vom Feuerwehrdienst entlassen worden.
Geschrieben von Jürgen M.Der Vorgang des FME auf den Tisch legen und dabei zu erklären das man austritt dürfte ein formell korrekter Antrag auf Entlassung sein. Nach unserer Satzung nicht. Der Antrag muss schriftlich über den Kdt. beim Bürgermeister eingereicht werden.
Geschrieben von Jürgen M.- Kann man da ohne weiteres zurücktreten solange der Bürgermeister noch nicht zugestimmt hat? Dem Bescheid über meine Entlassung war eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt, nach dieser hätte ich binnen (?) Wochen Widerspruch einlegen können.
Geschrieben von Jürgen M.- Oder hat die Gemeinde ab dem Zeitpunkt der Erklärung "ich trete aus" die Möglichkeit den Feuerwehrangehörigen egal ob der es dann nicht will doch zu entlassen? Das ist bei uns in BaWü recht schwierig, gemäß FWG kann man gegen seinen Willen nur durch den Gemeinderat entlassen werden.
Soweit die Antworten aus meinem Erfahrungsschatz.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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