Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Austritt aus der Feuerwehr: 'Den FME auf den Tisch legen' | 26 Beiträge |
Autor | Holg8er 8M., Maintal / Hessen | 761815 |
Datum | 11.05.2013 18:45 MSG-Nr: [ 761815 ] | 12040 x gelesen |
Infos: | 11.05.13 Feuerwehrmustersatzung Hessen
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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Habt ihr keine weiteren Reglungen in der Feuerwehrsatzung?
In der hessischen Muster-Feuerwehrsatzung ist dies im §6 folgendermaßen geregelt:
Geschrieben von ---Feuerwehrsatzung Hessen--- § 6
BEENDIGUNG DER ZUGEHÖRIGKEIT ZUR EINSATZABTEILUNG
(1) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit
a) der Vollendung des 60. Lebensjahres oder auf Antrag im Sinne von § 10 Abs. 2 HBKG spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres,
b) dem Austritt,
c) dem Ausschluss,
d) dem Tod.
(3) Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Stadtbrandinspektor/der Stadtbrandinspektorin,
dem Gemeindebrandinspektor/der Gemeindebrandinspektorin oder dem Wehrführer/der
Wehrführerin erklärt werden.
Damit wäre zu mindestens dem Vorzeitigen "Auf den Tisch werfen" vorgebeugt. Eine schriftliche Austrittserklärung schreibt man nicht so einfach aus Affekt heraus.
Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Feuerwehr.
Besucht uns doch mal: Feuerwehr Stadt Maintal
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