Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Aussonderungsfristen - Welche ist Gültig? | 22 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 761714 |
Datum | 10.05.2013 17:15 MSG-Nr: [ 761714 ] | 4929 x gelesen |
Gesetzliche Unfallversicherung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Gesetzliche Unfallversicherung
Hallo!
Auszug aus der GUV V G 9102 Seite 7/8:
>>> 1.4 Anmerkungen
Feuerwehr-Haltegurte nach DIN 14 927 sind nach den zur Zeit verfügbaren Erkenntnissen
nach 10 Jahren auszusondern.
Feuerwehr-Sicherheitsgurte nach DIN 14 923 sind nach 20 Jahren auszusondern gewesen.
Gurte nach E DIN 14 926 (ab 1994) und DIN 14 926 (bis 2003) sind wie Gurte nach
DIN 14 927 zu behandeln (10 Jahre).
Das Seil braucht auf Grund der Ummantelung nicht während der Gebrauchsdauer des
Gurtes ausgetauscht werden. <<<
________________________________________________________
Wenn ich es richtig gefunden habe dann ist der 14926 er der Gurt mit Zweidornschnalle und der Abseilachter-Öse am Karabiner.
Die lebensgefährliche Klemmschnalle ist also schon mal nicht mehr dran, das wäre für mich das Kritierium schnellstmöglich auszusondern.
Die Logik hinter den Vorgaben war meines Wissens, dass die DIN zunächst einmal den Wert annnahm, der als sichere Lebenserwartung des Materials zugrunde gelegt werden konnte.
Durch Materialüberwachung konnte der Wert dann nachträglich hochgesetzt werden.
Insofern spricht nichts dagegen,
die längere Frist zu verwenden wenn ansonsten alle Prüfmerkmale nach GUV G 9102 erfüllt werden.
Jetzt klarer?
Gruß aus dem Saarland
Jo
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| 10.05.2013 16:44 |
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Feli7x H7., Denkte |
| 10.05.2013 17:15 |
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Jose7f M7., Dillingen / Saar | |