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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Sollstunden bei BF / HA Kräften | 17 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 761633 | ||
Datum | 09.05.2013 14:40 MSG-Nr: [ 761633 ] | 5986 x gelesen | ||
Geschrieben von Dennis E. Müsste ja nach der bekannt-berüchtigten EU-Arbeitszeitrichtlinie 48 Stunden sein.Okay, ist schon mal ein Anhaltspunkt Geschrieben von Dennis E. Wobei ich schon aus diversen Quellen gehört habe das man da Sachen wie Berufsfeuerwehr als Ausnahme zulassen will.In welcher Hinsicht eine Ausnahme? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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