Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Unterrichtsfach Feuerwehr ab 2014 | 17 Beiträge |
Autor | Joch8en 8L., Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg | 761000 |
Datum | 01.05.2013 10:00 MSG-Nr: [ 761000 ] | 4666 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Daniel R.die notwendigen Fähigkeiten haben
eben. Das ist ja der Knackpunkt, den Anton wohl auch meinte. Wenn FA über eben diese Fähigkeiten nicht verfügen, macht es m.M. nach auch keinen Sinn, diese als Ausbilder tätig werden zu lassen.....
Kameradschaftliche Grüße
Jochen
Alles was ich hier schreibe, ist meine eigene Meinung und nicht die Meinung meiner Feuerwehr und meines Dienstherrn.
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