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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Lieferbarkeit von FuG 8b-1 | 103 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 760493 | ||
Datum | 25.04.2013 00:10 MSG-Nr: [ 760493 ] | 71090 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Für die ortsfeste Statiuon im Feuerwehrhaus darf in Ba-Wü für den Bereich der Abschnitts-/ Lokalkanäle auch ein handelsübliches Nicht-BOS-FuG verwendet werden, wenn danaben ein 4m BOS-FuG als Feststation für den Betriebskanal vorhanden ist. Das IM teilt dazu auf Nachfrage mit das in der Landesverwaltung Erlasse automatisch nach 7 Jahren ausser Kraft treten wenn sie nicht rechtzeitig verlängert werden. Das ist meines Wissens nicht erfolgt, streng genommen darf diese Regelung also nicht mehr angewendet werden. Das IM hat sich damals zu diesem Erlass "hinreisen" lassen um den "Hinweisen" über die "teueren" 8b-1 zuvor zu kommen. | ||||
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