Geschrieben von Linus D.Das ist nur dann richtig, wenn der Gutachter den gleichen oder weniger Sachverstand hat, wie diejenigen, die bisher für die Planung verantwortlich waren. Sofern so etwas bis dahin überhaupt stattgefunden hat, und man nicht einfach dahin "gefeuerwehrt" hat... Was ist denn der passende/perfekte/mindeste Sachverstand für ein solches "Gutachten"?
Wenn es um Brandschutzbedarfspläne geht, gibt es im Forum i.d.R. zwei Punkte, auf die sich schnell konzentriert wird:
1. (Teil)ergebnisse
2. Ersteller
Die (Teil)Ergebnisse werden selten gelobt, oft diskutiert, noch öfter angezweifelt. Beim Ersteller gibt es Externe und Interne, wobei letztere die Ergebnisse wg. mangelnder Objektivität eher angezweifelt bekommen. Und aus diesen Punkten wird sich hier die Meinung dann ganz gerne so hingebogen, wie sie passt. Daniel R. (u.a.) hat da in den letzten Tagen ein paar Worte zu Fahrzeug-/Normdiskussionen losgelassen, die passen hier auch ganz gut...
Hier wurde der BSP von Olpe angesprochen, der einen VRW als Teilergebnis hatte. Der wurde auch prompt im ersten Satz des Themas erwähnt, weil diese bösen Autos mögen wir hier ja gar nicht. Der BSP wird dort offenbar intern erstellt. Wie würde die Diskussion aussehen, wenn externe Stellen den VRW "gefordert" hätten?
Aktuell geht es um die DLK in Geretsried. Da hat der Leiter der einen Feuerwehr den BSP für eine andere aufgestellt. Extern genug? Wie würde die Diskussion aussehen, wenn die zweite DLK unter den dortigen Rahmenbedingungen Ergebnis eines internen Plans wäre?
Da kann sich doch jeder selbst ausmalen. Bei BSP-Ergebnissen werden die Argumente/Meinungen genauso ge-/verdreht, wie bei Fahrzeugbeschaffungen (sofern diese nicht eh direkt Ergebnis des BSP sind). Interne sind schlecht, weil nicht objektiv, externe sind gut, aber wiederum nur solange die Ergebnisse gefallen?
Man könnte auch sagen: Geschrieben von Linus D.Sofern so etwas bis dahin überhaupt stattgefunden hat, und man nicht einfach dahin "gefeuerwehrt" hat... Einfach "zu feuerwehren" und einen BSP stattfinden zu lassen ist nüchtern betrachtet überhaupt kein Unterschied => Schlussfolgerung nicht zuletzt aus den Meinungen, die hier im Forum nach "gefeuerwehrten" und "gebrandschutzbedarfsgeplanten" Beschaffungen aufkommen.
Ausnahmen sind natürlich möglich, aber wenn ich hier zur Vorstellung von MEINER Lösung zur sinnvollen Bemessung einer Fw aufgefordert werde, gehe ich mal davon aus, dass es eine solche schon gibt, und lasse sie mir gerne zeigen... Bis dahin beantworte ich das:
Geschrieben von Ulrich C. Hättest Du die Güte uns DEINE Lösung zur sinnvollen Bemessung einer Fw vorzustellen? mit dem:
Geschrieben von Ulrich C.Dafür gibts vor Ort einen Stadtrat und eine Feuerwehr.
Sollte wirklich der Brandschutzbedarfsplan DIE Lösung zur sinnvollen Bemessung einer FW sein, dann wäre mal eine detailierte Aufstellung ganz nett, was da dann drinstehen muss, und was nicht drin stehen darf. Ist es das? Die Ergebnisse DIESER Lösung sollten dann doch auch nicht weiter diskutabel sein. Aber ich wiederhole mich. Sie sind es seltsamerweise immer wieder.
Geschrieben von Florian F.Es nutzt aus meiner Sicht allen Beteiligten:
- dem Kommandanten: Der endlich mal fundiert sagen kann (muss) was Sache ist
- der Politik: Die nicht nur tolle rote Autos kauft, sondern eine Ebene drüber auch mal weiß was Sie dafür bekommt.
- den Bürgern: Die ehrlicherweise mal gesagt bekommen was Ihre Feuerwehr so leisten kann. Das kann auch mal für gewissen Gemeindeteile sehr ernüchtern sein.
- den Feuerwehrleuten: Die auch mal eine Kennzahl haben an der man sich orientieren kann und dann auch wirklich weiß wie toll oder schlecht man ist Wenn eine Stadt/Wehr in die Beschlussvorlagen für z.B. Fahrzeugbeschaffungen und in die Anmeldungen zur mittelfristigen Finanzplanung reinschreibt, warum der jeweilige Bedarf gesehen wird, und in irgendeiner Form eine Statistik über die Zeiten und Stärken führt, die aber intern ist (z.B. rein anhand der Einsatzberichte), ist das dann schon eine "Brandschutzbedarfsplanung"?
In meinen Augen ist es eine ausreichende. Die Kommandanten/Verwaltungen können jederzeit von der Politik/Verwaltung gefragt werden, "was Sache ist", und die Bürger? 1. Anfragen stellen können die auch, und 2. sind "Bürger" hier doch die Einwohner einer Kommune, und nicht die Feuerwehrinteressierten der restlichen Bundesrepublik. Und wie diese Bürger sich tatsächlich für diese Dinge interessieren, zeigen diverse andere Veröffentlichungen/Auslegungen von Planungen und Unterlagen im kommunalen Bereich. Zwischen der geforderten und der genutzten Transparenz liegen oftmals Welten, wieso sollte es bei BSP anders sein?
Nehme ich oben verlinkte "Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen" aus NRW, und streiche mal das was ich unter "tagesgeschäftlichem Planen und Dokumentieren" und "Eh-Wissen der Entscheidungsträger und Bevölkerung" verstehe, bleibt nicht viel übrig. Nur ist das kurioserweise allgemein nicht als BSP anerkannt. Ich brauche keinen Brandschutzbedarfsplan, um Brandschutzbedarfsplanung zu betreiben.
Deswegen bin ich der Ansicht: Das, was gemeinhin als "Brandschutzbedarfsplan" gesehen wird, wird völlig überbewertet. Nicht, weil ich
Geschrieben von Ulrich C.- den Gemeinden
- den Feuerwehren
- den Gutachtern... nichts zutraue, sondern eben weil ich zweien davon schon soviel zutraue, dass die dritten schon gar nicht mehr die Rolle spielen, die sie für manche seltsamerweise an anderer Stelle immer als einzige spielen müssen, weil man da komischerweise den anderen beiden genannten nicht wirklich was zutraut.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von Sebastian K. [21.04.13 19:42] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |