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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | BSBP, war: Zuzahlung zu Fahrzeugbeschaffung | 36 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 760204 | ||
Datum | 21.04.2013 18:06 MSG-Nr: [ 760204 ] | 5177 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Demzufolge kann man Forderungen nach solchen "Gutachten" auch bewerten. Kommune/Feuerwehr X macht vorher was sie will (vgl. "Dafür gibts vor Ort einen Stadtrat und eine Feuerwehr...", auch ein bemerkenswerter Satz), dann gibts ein Gutachten, und hinterher macht Kommune/Feuerwehr X weiter was sie will. Sofern ein solches Gutachten dann keine wirklichen neuen Informationen liefert (und das erwarte ich in den seltensten Fällen, die meisten bauen ja gerade auf vorhandenem/gelieferten Datenmaterial auf), nützt eine Forderung nach "Pflicht-BSBP" vor allem (nur?) den Gutachtern... Du hast ja eine tolle Meinung von - den Gemeinden - den Feuerwehren - den Gutachtern... Hättest Du die Güte uns DEINE Lösung zur sinnvollen Bemessung einer Fw vorzustellen? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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