Hallo,
Geschrieben von Peter L.Ach Die Landwirtschaftliche Zugmaschine (Unimog) Dann aber Fahrerlaubnisklasse T
hat auch nicht jeder 18 Jährige
Nein, du liegst wieder falsch. Da der Unimog nicht unbedingt eine "landwirtschaftliche Zugmaschine" sondern auch eine "Zugmaschine" sein kann, ferner mehr als 60km/h Spitze schafft, reicht eben Klasse T gerade nicht aus.
Lies durch, was ich geschrieben habe: Wer noch den alten 3er hat, keine 50 Jahre, darf all das fahren, was er früher auch durfte. Dazu gehört auch eine Zugmaschine (hat nix mit Landwirtschaft zu tun), die einen oder sogar zwei zulassungsfreie Anhänger zieht. Diese Anhänger können z.B. Anhänger zu Feuerlöschzwecke sein oder Aggregateanhänger (z.B. Stromerzeuger oder sonstige Arbeitsmaschinen). Die düfen dann sogar mit Tempo 80 über die Autobahn ganz legal mit Klasse 3 bewegt werden. Auch über 18,5t Zuggesamtgewicht, lediglich das Zugfahrzeug darf eben nur 7,5t zul. Gesamtmasse haben.
(gilt übrigens auch nach Umschreibung eines alten 3ers auf die neuen Klassen, wenn man auf die Erteilung von CE(79...) geachtet hat).
Gruß,
Michael
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