| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | AWG Handbuch | 26 Beiträge |
| Autor | Alex8 R.8, Rehau / Bayern | 759979 |
| Datum | 18.04.2013 18:20 MSG-Nr: [ 759979 ] | 5288 x gelesen |
| Infos: | 18.04.13 AWG Handbuch 2.Auflage
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben von Stefan R.Leitern, E-Geräte und dergleichen mehr werden durch extern geprüft. Ändert aber nix an der Tatsache, dass es zu wenige Lehrgänge gibt.
Leitern prüfen und reparieren (bis zu einem gewissen Grad der Beschädigung) wir selbst. Derzeit planen wir den Bau eines Hilfsrahmens zum Leiternprüfen. Die jährliche Überprüfung handgeführter Elektrogeräte - inklusive Stromerzeuger - nimmt der Bauhof bzw eine E-Firma vor. Auch einige weitere Sachen lasse ich extern prüfen, wie z.B. die jährliche Prüfung des Rettungskorbes läuft über den Hersteller, der sowieso seinen Kundendienst und UVV jährlich macht.
Über die Zahl der Lehrgänge in Sachsen kann ich leider nichts sagen. In Bayern laufen jedenfalls genügend. Und die Tatsache, dass es zuwenig Lehrgänge gibt, ändert leider nichts an der Tatsache, dass Prüfungen nach GUV 9102 nur duch Sachkundige durchzuführen sind. Ein Gerätewart darf dich zwar in die Prüfungen einweisen und dich sogar prüfen lassen, jedoch muß er Deine Prüfung überwachen. Also kann er es gleich selber machen und somit seid ihr beide rechtlich auf der sicheren Seite.
Grüße
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