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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFührerschein B mit Schlüssel 96 - auch für FW interessant?21 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz759972
Datum18.04.2013 14:52      MSG-Nr: [ 759972 ]4979 x gelesen
Infos:
  • 18.04.13 Fahrerlaubnisverordnung FeV

  • Hallo,

    Geschrieben von Peter M.Und mein ceterum censeo: Bei C1E gibt's das Zusatzlimit von 12t Gesamtzuggewicht statt früher 18,75t bei durchgängiger Bremsanlage, und der PkW-Pilot mit "Urlaubspraxis" darf jetzt 2550 kg auflaufgebremst hinter den 1700 kg-Geländewagen (M1G) hängen... was ist jetzt gefährlicher? Die Wohnwagenlobby hat da ein Sicherheitsrisiko durchgeboxt.

    Falsch. Das 12t-Limit gab es auch bisher schon beim C1E. Entfallen ist lediglich auch da, wie beim BE, die Regelung, dass die zul. Gesamtmasse des Anhängers maximal so groß sein darf wie die Leermasse des Zugfahrzeuges.
    Beispiel: Ich habe einen Unimog 406 mit 3,5t Leermasse, 5,8t zul. Gesamtmasse. Mit einem 2-Achs-Anhänger mit 6t zul. Gesamtmasse fiel das Gespann bisher in Klasse CE, darf jedoch jetzt mit C1E gefahren werden.

    Es gab führerscheinrechtlich niemals ein 18,75t-Limit in irgendeiner Klasse. Lediglich sind bei der alten Klasse 3 (und damit auch bei der daraus bei Umschreibung von alten Führerscheinen dieser Klasse entstehenden Klasse CE mit Kennzahl 79) Züge bis 3 Achsen erlaubt, wobei das Zugfahrzeug maximal eine zulässige Gesamtmasse von 7,5t haben darf. Da Tandemachsen mit weniger als 1m Achsabstand als 1 Achse zählen sind damit unter Ausnutzung der maximalen Achslasten lt. StVZO Gespanne bis zu dieser Größenordnung möglich (2-Achs-LKW mit 7,5t, Tandemachsanhänger), es existierte aber keine fahrerlaubnisrechtliche Grenze. Spezialanhänger, die Aufgrund einer Ausnahmeeintragung höhere Achslasten haben durften, dürfen ebenso wie zulassungsfreie Anhänger auch mit der alten Klasse 3 bzw. CE(79) gezogen werden, da gibt's gar kein Gewichtslimit für den Anhänger.
    Hinter dem U406 aus obigem Beispiel, der als Zugmaschine trotz nur 3,5t Leermasse eine zul. Anhängelast von 22t hat, darf ich damit mit der alten Klasse 3 bzw. umgeschriebenen Führerschein mit Klasse CE(79) z.B. auch ein 22t schweres, dreiachsiges Stromaggregat ziehen (dieses ist zulassungsfrei, führt aber ein eigenes Kennzeichen und darf auch mit 80km/h gefahren werden). Mit den neuen Klassen ist dies aber auch nicht mehr möglich.

    Gruß,
    Michael

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     18.04.2013 08:01 Andr7eas7 K.7, Sophienthal (Weidenberg)
     18.04.2013 08:14 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     18.04.2013 08:30 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     18.04.2013 10:31 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     18.04.2013 11:02 Magn7us 7H., Pöttmes
     18.04.2013 12:01 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     18.04.2013 14:14 Pete7r M7., Wien
     18.04.2013 14:52 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     18.04.2013 16:00 Pete7r M7., Wien
     18.04.2013 16:14 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     19.04.2013 05:50 Pete7r L7., Trochtelfingen
     19.04.2013 09:39 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     20.04.2013 07:42 Pete7r L7., Trochtelfingen
     20.04.2013 07:46 Pete7r L7., Trochtelfingen
     20.04.2013 12:29 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
     20.04.2013 21:10 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     21.04.2013 02:19 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     21.04.2013 10:20 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     20.04.2013 21:04 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     20.04.2013 11:40 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     20.04.2013 12:23 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.

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