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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckabsicherung mittels | 35 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 758910 | ||
Datum | 08.04.2013 10:30 MSG-Nr: [ 758910 ] | 19825 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas B. Blinkpfeil und VSA (fahrbare Absperrtafel) zählen zur Verkehrslenkung, die die Fw in BW nicht machen darf. Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen (z. B. Fw Leonberg). Ansonsten dürfen die vorhandenen Pfeile im Zuge der Amtshilfe auf Anweisung der Polizei in Betrieb genommen werden. Ich weiss gerade nicht auf welcher Rechtsgrundlage, aber Feuerwehren die einen Autobahnabschnitt haben, dürfen in Ba-Wü grundsätzlich einen VSA haben. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Thorsten B. [08.04.13 10:30] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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