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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckabsicherung mittels | 35 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 758901 | ||
Datum | 08.04.2013 08:38 MSG-Nr: [ 758901 ] | 19999 x gelesen | ||
Hallo, ich habe die Quellen jetzt nicht gefunden, aber mein Kenntnisstand in Baden-Württemberg ist: - Heckwarneinrichtungen sind zulässig (evtl. mit Ausnahmegenehmigung oder Eintragung in die Papiere?) - Blinkpfeil und VSA (fahrbare Absperrtafel) zählen zur Verkehrslenkung, die die Fw in BW nicht machen darf. Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen (z. B. Fw Leonberg). Ansonsten dürfen die vorhandenen Pfeile im Zuge der Amtshilfe auf Anweisung der Polizei in Betrieb genommen werden. Thomas | ||||
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